Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 323702

KAB Deutschlands e.V. Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln, Deutschland http://www.kab.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Rabbe +49 221 7722130
Logo der Firma KAB Deutschlands e.V.
KAB Deutschlands e.V.

Geplantes Betreuungsgeld allen Eltern gewähren

KAB Bayern fordert zusätzlich drei Jahre "Sofortrente" für Erziehungsleistung

(lifePR) (München, )
Die KAB Bayern sieht in dem zurecht kontrovers diskutierten Betreuungsgeld nur einen ersten, kleinen, aber leider defizitären Schritt zur Anerkennung der Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern. Längst überfällig ist vielmehr die sofortige Gewährung von 3 Rentenpunkten je Kind in der gesetzlichen Altersrente - auch für vor 1992 geborene Kinder.

Dagegen ist ein Betreuungsgeld von monatlich nur 100 bzw. 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr eines Kindes ein sehr bescheidener Beitrag zu den tatsächlichen Kosten, die für dessen Versorgung und Betreuung entstehen.

Das Betreuungsgeld ist aus der Sicht der KAB unsozial, weil es bei den wirklich Bedürftigen, den Arbeitslosengeld-II-Beziehern, nicht als zusätzliche Leistung ankommt, sondern als Einkommen angerechnet wird.

Die Gewährung des Betreuungsgeldes verletzt das Prinzip der Wahlfreiheit der Eltern, denen der rechtliche Anspruch auf einen staatlich geförderten, qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz "abgekauft" wird. Eine private Betreuung von Kleinkindern, möglicherweise auch durch nicht pädagogisch qualifizierte Fachkräfte, wird hingegen mit dem Betreuungsgeld gefördert. Dadurch wird die Entlohnung von Betreuungsleistungen zu Dumpingtarifen staatlich sanktioniert und die mehrheitlich von Frauen geleistete Betreuungsarbeit als prekäre Beschäftigung zementiert.

Die KAB Bayern fordert deshalb, das geplante Betreuungsgeld allen Eltern zu gewähren und ihnen mit Blick auf das Kindeswohl die Wahlfreiheit für dessen Verwendung zu überlassen.

Seit Jahrzehnten setzt sich die KAB in Deutschland für eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern über einen echten Familienlasten- und Familienleistungsausgleich ein. Aus ihrer Sicht müsste das Kindergeld 300,- Euro betragen und der Sockelbetrag des Elterngeldes auf 500,- Euro angehoben werden. Dieses Elterngeld sollte für alle Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden, als Einstieg in ein von der KAB für alle Bürger und Bürgerinnen gefordertes garantiertes Grundeinkommen.

Vorrangig für die KAB ist eine höhere Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung: 6 Jahre je Kind fordert die KAB als einen angemessenen und gerechten Ausgleich im Rahmen ihres Rentenmodells für eine solidarische Alterssicherung.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.