Dagegen ist ein Betreuungsgeld von monatlich nur 100 bzw. 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr eines Kindes ein sehr bescheidener Beitrag zu den tatsächlichen Kosten, die für dessen Versorgung und Betreuung entstehen.
Das Betreuungsgeld ist aus der Sicht der KAB unsozial, weil es bei den wirklich Bedürftigen, den Arbeitslosengeld-II-Beziehern, nicht als zusätzliche Leistung ankommt, sondern als Einkommen angerechnet wird.
Die Gewährung des Betreuungsgeldes verletzt das Prinzip der Wahlfreiheit der Eltern, denen der rechtliche Anspruch auf einen staatlich geförderten, qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz "abgekauft" wird. Eine private Betreuung von Kleinkindern, möglicherweise auch durch nicht pädagogisch qualifizierte Fachkräfte, wird hingegen mit dem Betreuungsgeld gefördert. Dadurch wird die Entlohnung von Betreuungsleistungen zu Dumpingtarifen staatlich sanktioniert und die mehrheitlich von Frauen geleistete Betreuungsarbeit als prekäre Beschäftigung zementiert.
Die KAB Bayern fordert deshalb, das geplante Betreuungsgeld allen Eltern zu gewähren und ihnen mit Blick auf das Kindeswohl die Wahlfreiheit für dessen Verwendung zu überlassen.
Seit Jahrzehnten setzt sich die KAB in Deutschland für eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern über einen echten Familienlasten- und Familienleistungsausgleich ein. Aus ihrer Sicht müsste das Kindergeld 300,- Euro betragen und der Sockelbetrag des Elterngeldes auf 500,- Euro angehoben werden. Dieses Elterngeld sollte für alle Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden, als Einstieg in ein von der KAB für alle Bürger und Bürgerinnen gefordertes garantiertes Grundeinkommen.
Vorrangig für die KAB ist eine höhere Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung: 6 Jahre je Kind fordert die KAB als einen angemessenen und gerechten Ausgleich im Rahmen ihres Rentenmodells für eine solidarische Alterssicherung.