Altersarmut wirksam bekämpfen
"Angesichts steigender Altersarmut besonders von Frauen ist dieser Vorschlag längst überfällig", betonte KAB-Bundesvorsitzender Georg Hupfauer am Rande der Tagung in Ellwangen. "Es ist sozial ungerecht und nicht nachvollziehbar, warum Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rentenversicherung schlechter gestellt würden", sagte der KAB-Bundesvorsitzende, der auch stellvertretendes Vorstandsmitglied der Rentenversicherung Bund (DRV) ist. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden aktuell drei Jahre, für ältere Kinder nur eines veranschlagt.
Der Unions-Fraktionschef im Deutschen Bundestag Volker Kauder hatte den Vorschlag in die Diskussion um das Betreuungsgeld eingebracht, weil mit der Anhebung des Rentenanspruchs auch diejenigen profitieren, die ihr Kind in eine Krippe geben.
Soziale Verbände für Anhebung
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) verweist gemeinsam mit der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), dem Familienbund der Katholiken (FDK), der Landvolkbewegung und Kolping auf das Konzept der Solidarischen Alterssicherung und fordert einen Ausbau der Familienkomponente in der Rente. Konkret setzen sich die katholischen Verbände dafür ein, die Anrechnungszeiten für Kindererziehung von drei auf sechs Jahre in der Arbeitnehmerpflichtversicherung anzuheben. "In Kombination mit dem Sockelrenten-Modell würden Mütter und Väter endlich einen Ausgleich für ihre gesellschaftlich wichtige Erziehungsarbeit erhalten", sagte Hupfauer.
Unterstützt wird die KAB auch vom Katholischen Deutschen Frauenbund, der gemeinsam mit der kfd - Katholischen Frauengemeinschaft in einer Unterschriftenaktion drei Entgeltpunkte pro Kind unabhängig vom Geburtsdatum einfordert. "Besonders die Frauen, die in den 1970er und 1980er Jahren neben der Kindererziehungsarbeit kaum in der Lage waren, Teilzeit zu arbeiten, könnten von Kauders Vorschlag profitieren", betonte der KAB-Bundesvorsitzende.