Die KAB habe mit dem „Konzept für ein solidarisches Gesundheitssystem mit Zukunft" bereits 2005 und 2010 gefordert, die Rechtsstellung des Patienten gegenüber dem Arzt und medizinischem Versorger zu stärken. Leider bleibe der Gesetzesentwurf auf halber Strecke stehen. Der mündige Patient brauche Klarheit und Transparenz.
Immer noch muss sich der Patient, wenn er das Gefühl und die Erkenntnis hat, es liegt eine Fehlbehandlung vor, medizinisches Wissen aneignen oder einholen lassen", so die KAB-Gesundheitsexpertin Sabrina Schmalz. "Zwar soll in Zukunft der Arzt bei groben Behandlungspfusch die Beweislast tragen, doch ist es für den normalen Patient so gut wie unmöglich, nach einer Behandlung zu erkennen, ob es sich um einen leichten oder schweren Fehler des Arztes handelt. Zumal von Fehlern Langzeitwirkungen ausgehen können".. Sie kritisiert, dass die Beweislast zwar in Zukunft beim Arzt liegen soll, aber der Patient muss weiterhin nachweisen, dass ein Ärzte-Fehler vorliegt.
Die KAB fordert daher, dass der Arzt vor und nach der Behandlung den Patienten umfassend und verständlich informiert. "Wir brauchen endlich einen Patientenbrief, der Diagnose und Behandlung in verständlicher Sprache abfasst", fordert die KAB-Expertin. Vor allem ältere Menschen sowie Menschen mit Sprachproblemen oder mit Migrationshintergrund haben große Schwierigkeiten, Diagnosen zu verstehen. Mit dem Gesetzesentwurf verlagere die Bundesregierung einmal mehr die Lasten auf die Krankenversicherungen.
"Die Versicherungen sind zwar personell und fachlich gut ausgestattet, um medizinische und juristische Fragen ausreichend zu beantworten", so noch einmal der Bundesvorsitzende Hupfauer, "doch dem Patienten muss das Recht eingeräumt werden, seine eigwene Patientenakten einsehen zu können." Er fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Vorschläge von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gesundheitsminister Daniel Bahr zu erweitern. Hupfauer als Mitglied im Verwaltungsrat der Barmer GEK spricht sich auch dafür aus, die IGeL-Leistungen, die der Patient selbst bezahlen muss, auf ihre Nutzen für den Patienten zu untersuchen und durch eine Regelung einzuzschränken, wo kein Nutzen messbar ist.