"Auch die Zuschussrente stellt keine Abkehr von der Erwerbsarbeitszentrierung des Rentensystems dar. Frauen mit familienbedingten Erwerbsunterbrechungen werden kaum von der Zuschussrente profitieren", erläutert Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken. "Eine Erhöhung der Kindererziehungszeiten in der Rente auch für vor 1992 geborene Kinder dagegen würde mehr Generationengerechtigkeit gerade für Frauen schaffen", ergänzt Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands. Die geplante Erweiterung der Versicherungspflicht für Selbstständige sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings schwäche die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Versicherung den Solidargedanken. "Kleinunternehmer und -unternehmerinnen werden kaum die hohen Beiträge der privaten Versicherer zahlen können", stellt Ulrich Vollmer, Bundessekretär des Kolpingwerks Deutschland, fest. "Insgesamt bedauern wir sehr, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des Regierungsdialogs nicht mit dem Sockelrentenmodell der Katholischen Verbände befasst hat", zieht Hildegard Frey für den Bundesvorstand der Katholischen Landvolkbewegung Deutschlands Bilanz.
Im Rentenmodell der Katholischen Verbände wird durch die Einführung einer existenzsichernden Sockelrente langfristig nicht nur Armut verhindert, sondern es werden für alle Anreize geschaffen, in das solidarische und leistungsbezogene System der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Darüber hinaus ist mit sechs Entgeltpunkten pro Kind eine deutlich bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern vorgesehen.
Information: www.buendnis-sockelrente.de