In seinem Urteil kündigt der DFB-Kontrollausschuss weitere Sanktionen an: "Eine solche (Strafe) in Höhe von 35.000 € ist erforderlich, aber im summarischen Verfahren auch gerade noch ausreichend. Eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird bei einem erneuten gravierenden Vorfall hiermit ausdrücklich angedroht."
Mit der nun ausgesprochenen Strafe erhöht sich die Gesamtsumme der Geldstrafen, die der KSC aufgrund solcher Vorkommnisse seit November 2006 erhalten hat, auf insgesamt 46.000 €.