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DFB-Urteil: Geisterspiel

KSC muss Regensburg-Ausschreitungen teuer bezahlen

(lifePR) (Karlsruhe, )
In einer dreieinhalbstündigen Verhandlung hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt mündlich die Berufung des Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 09. Juli zurückgewiesen.

Damit bleibt das Urteil bestehen, wonach der KSC wegen des gravierenden Fehlverhaltens Verhaltens seiner Anhänger beim Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg das nächste Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss. Damit ist die Heimpartie gegen den VfL Osnabrück am kommenden Mittwoch, den 08. August (ab 19 Uhr), ein "Geisterspiel".

"Wir sind mehr als enttäuscht. Das Urteil ist so für uns in keiner Weise nachvollziehbar, vor allem aufgrund des Verhandlungsverlaufs. Das Gericht hatte uns im Lauf der Verhandlung aus unserer Sicht deutlich signalisiert, dass es sich einen Teilausschluss als Urteil durchaus vorstellen kann", erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther. "Es ließ sich dezidiert darstellen, wie eine Aufteilung der Kartenvergabe bei einem Teilausschluss aussehen würde. Darüber hinaus hatte der Kontrollausschuss deutlich formuliert, ein solches Urteil zu akzeptieren und nicht mehr dagegen vorzugehen."

Nach zwei weiteren Unterbrechungen wurde dann das Geisterspiel-Urteil verkündet. "Einzig ausschlaggebend für das Gericht waren die Vorgänge um das Regensburg-Spiel, für die laut Bundesgericht aufgrund ihrer Schwere als Mindeststrafe nur ein Geisterspiel in Frage kam. Es wurde klar festgestellt, dass dem Verein selbst kein Fehlverhalten anzulasten ist. Der KSC wird nun einzig und allein für das Fehlverhalten der Chaoten, die hier zu Gange waren, zur Rechenschaft gezogen. Es entsteht uns ein enormer wirtschaftlicher Schaden", so Wellenreuther weiter. "Wir können darüber hinaus zumindest vermuten, dass möglicherweise auch weitere noch ausstehende Verhandlungen eine Rolle bei der Urteilsfindung gespielt haben."

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den Karlsruher SC zuvor wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Der KSC hatte gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung eingelegt.

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