Der jetzige Vergleich geht davon aus, dass sämtliche Vertragsbeziehungen nicht mehr unbegrenzt sind, sondern der KSC sie am 30.06.2019 beenden kann. Bestandteil der Einigung sind: Herabsetzung des Wegesatzes der TV-Erlöse im Punktspielbetrieb von 15% auf 10%. Sonderkündigungsrechte gegen Rückzahlung des Ausgangsbetrages ab dem 30.06.2019. Im Falle besonders erfolgreichen sportlichen Abschneidens ist eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem 30.06.2019 möglich.
Sämtliche Forderungen für den Zeitraum von 2000 bis zum 30.06.2009 (in Höhe von rund 11 Millionen Euro) werden durch eine Einmalzahlung von 6 Millionen Euro seitens des KSC abgegolten. Die Tochtergesellschaft KSM fällt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu 100% an den KSC zurück.
"Ich stand seit September in permanenten Verhandlungen mit Michael Kölmel. Er war immer ein fairer Verhandlungspartner, dem wir zu Dank verpflichtet sind", erklärte KSC-Präsident Paul Metzger. "Wir haben nun gemeinsam ein Ergebnis erzielt, welches uns sofort im aktuellen Spieljahr und in Zukunft eine wirtschaftliche Basis gibt und Planungssicherheit schafft."
Vor dem Hintergrund der Niederlage in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht und des trotzdem erzielbaren Ergebnisses folgte der Verwaltungsrat ebenfalls einstimmig der Empfehlung des Präsidiums.
Michael Kölmel hatte den KSC im Jahr 2000 mit 15 Millionen DM unterstützt und im Gegenzug eine zeitlich unbegrenzte 15%ige Beteiligung an der Verwertung der audiovisuellen Rechte des Vereins erworben.
"Es war mir immer ein Anliegen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen", kommentierte Michael Kölmel den Vergleich. "Ich denke, dass ich dem KSC sowohl in der Vergangenheit wie auch bei der jetzigen Übereinkunft entgegen gekommen bin. Dies mache ich auch für die KSC-Mitglieder und die Anhänger des Klubs."