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Rolf Dohmen und KSC erzielen Einigung

(lifePR) (Karlsruhe, )
Wie berichtet, führte der ehemalige KSC-Manager Rolf Dohmen vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe einen Rechtsstreit mit dem KSC. Es ging darum, dass der KSC Rolf Dohmen nach seiner Freistellung keine Prämien mehr bezahlt hat. Das Arbeitsgericht sprach ihm mit Urteil vom 13.08.2010 die eingeklagte Summe von rund EUR 62.000 zu. Zuvor hatte das Gericht einen Vergleichsvorschlag über zwei Drittel unterbreitet, den Rolf Dohmen angenommen hätte. Das damalige KSC-Präsidium unter Führung von Paul Metzger lehnte das trotz des dringenden Anratens des Gerichts jedoch ab.

Der Notvorstand Ingo Wellenreuther hat sich in den letzten Tagen um eine Einigung mit dem langjährigen Manager bemüht, um ein gerichtliches Berufungsverfahren zu vermeiden. "Dies stand in Einklang mit dem erklärten Ziel, wieder Ruhe in den Verein zu bringen. Außerdem sollte man sich nicht vor Gericht streiten, wenn man jahrelang gut zusammen gearbeitet hat", so Wellenreuther. Der KSC verständigte sich nun mit Rolf Dohmen darauf, dass er zwei Drittel des gerichtlich zugesprochenen Betrages erhält.

Dohmen-Anwalt Martin Hertzberg aus der Kanzlei Müller-Hof erklärt dazu: "Rolf Dohmen war auch im Gerichtsverfahren auf Grundlage des gerichtlichen Vorschlags von zwei Dritteln einigungsbereit, das damalige KSC-Präsidium jedoch nicht. Das Gericht gab daraufhin Dohmen Recht und verurteilte den KSC zur vollen Zahlung. Dennoch ist Rolf Dohmen auch jetzt noch bereit, sich mit dem KSC auf zwei Drittel zu einigen. Er will damit dem KSC in der derzeitigen Situation entgegen kommen. Damit steht Rolf Dohmen auch nach dem Urteil noch zu seinem damaligen Wort."

Rolf Dohmen ist zufrieden, dass nach dem Präsidentenwechsel nun eine faire außergerichtliche Erledigung der Rechtsstreitigkeiten möglich geworden ist.
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