Das im Urkundenverfahren auf Basis eingeschränkter Beweismittel ergangene Vorbehaltsurteil steht noch zur Überprüfung durch das Landgericht im ordentlichen Verfahren (Nachverfahren). Es kann außerdem mit der Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe angegriffen werden.
"Das Urteil wird derzeit von unseren Rechtsanwälten geprüft. Sodann wird das Präsidium über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden", erklärte KSC-Präsident Hubert H. Raase hierzu.