Der Beschluss:
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Weichen für eine grundlegende Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesen gestellt werden. Diese politisch gewollte Maßnahme ist in vielen ihrer Konsequenzen bis heute unklar und hätte gravierende Auswirkungen, weil
- das Arzt-Patienten-Verhältnis durch die Speicherung sensibler Patientendaten in zentralen Rechnern schwer beschädigt oder sogar zerstört wird;
- die Patienten mit Hilfe des elektronischen Rezeptes in Risikoklassen eingeteilt werden können, die Ihnen womöglich ein ganzes Leben lang anhaften und sie bei der Erlangung von Versicherungsverhältnissen benachteiligen;
- der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte nicht sicher zu verhindern sind;
- es keinen belegbaren medizinischen Nutzen gibt;
- die Handhabung unserer Praxisabläufe erheblich behindert wird;
- die Kosten dieser milliardenschweren Entwicklung auf Patienten und Ärzte abgewälzt werden.
Im Interesse eines verantwortungsbewussten ärztlichen Entscheidens und Handelns für die Patientinnen und Patienten und zum Schutz ihrer Daten lehnt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ab.
Zuvor hatte der Vorsitzende der KV Hamburg, Dieter Bollmann, klargestellt, dass er Verständnis für die Ablehnung der „e-card“ in ihrer jetzigen Form hat, dass dies aber nicht bedeute, dass die Telematik als solche abgelehnt werde: „Wir brauchen einen Weg, mit unseren Mitgliedern elektronisch zu kommunizieren – auch mit sensiblen Daten – und wir werden weiter daran arbeiten, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen.“