„Der Grundsatz „Beratung vor Regress" greift!", fügten die beiden Vorstände hinzu, „denn offenbar ändern Ärzte ihr Verordnungsverhalten nach einer Beratung, ansonsten würden die gleichen Ärzte ja mit Regressen belegt werden müssen. Und das ist nicht der Fall."
Zur Erläuterung: Bei den Richtgrößenprüfungen prüft die unabhängige Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen ob Ärzte zu viele Arznei- oder Heilmittel verordnet haben. Denn jedem Arzt steht für die Verordnung von Arznei und Heilmitteln nur ein bestimmtes Richtgrößenvolumen zur Verfügung. Überschreiten Ärzte dieses um mehr als 25%, droht ein Regress, also eine Rückforderung. Allerdings gilt: Bei einer erstmalig festgestellten Überschreitung erfolgt lediglich eine individuelle Beratung.
Hinzu kommt, dass die ABDA-Verordnungsdaten einen besonders geringen Anstieg in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigten: Bundesweit stiegen die Ausgaben für Arzneimittel in diesem Jahr um 3,45 %. Hessen liegt mit einem Anstieg von 2,24% unter dem Bundesdurchschnitt und ist die beste westliche KV. „Hier zahlt sich aus, dass wir unsere Mitglieder seit vielen Jahren intensiv beraten und damit ihr wirtschaftliches Verordnungsverhalten fördern", so die Vorstände heute in Frankfurt.
Zur Erklärung: Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), liefert regelmäßig Frühinformationen an die KVen. Grundlage der Daten sind die Abrechnungsergebnisse der Apothekenrechenzentren, hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Apotheken.