„Die VV der KV Hessen hat höchste Bedenken, sich an der Durchführung des VSDM zu beteiligen, ungeachtet von Anreizen und Sanktionen. Wir fordern die hessische Ärzteschaft auf, sich dieser Position anzuschließen und sich am VSDM nicht zu beteiligen."
Die Aktualisierung der Patientendaten ist originäre Aufgabe der Krankenkassen – für diese bürokratische Aufgaben steht in den Praxen angesichts von Ärztemangel und zunehmender Morbidität keine Zeit zur Verfügung. Sollte dies von der Politik dennoch gewünscht werden, so ist zu belegen, auf welche anderen Aufgaben dafür verzichtet werden soll, z.B. die Versorgung akut Kranker, Versorgung chronisch Kranker oder auf Prävention.
Die angedrohten finanziellen Sanktionen bei Verweigerung des VSDM belegen, dass von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums mit einer Ablehnung der Teilnahme am VSDM gerechnet wird. Daraus ergibt sich auch eindeutig, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung des VSDM gibt.
Im Gesetz ist auch kein Zeitpunkt genannt, zu dem das VSDM erfolgen muss, sondern lediglich der Zeitpunkt, ab wann die Verweigerung sanktioniert wird. Auf dieser Grundlage ist es rechtskonform, wenn die ehrenamtlichen und nicht weisungsgebundenen Mitglieder der Vertreterversammlung der KVH ihre ablehnende Haltung zum VSDM beibehalten und auch künftig weiter vertreten."