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Krankenkassen: Kürzere Bindungsfristen bei Wahltarifen

(lifePR) (Frankfurt, )
Gute Nachrichten für alle, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung in einem Wahltarif eingeschrieben sind: Zum Jahreswechsel wird die Bindungsfrist für einen Großteil der Wahltarife von drei auf ein Jahr verkürzt. Auch haben in Wahltarifen eingeschriebene Gesetzlich Versicherte künftig bei Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht. Das gibt Wahltarif-Nutzern erheblich mehr Flexibilität und erhöht auch die Attraktivität der Tarife deutlich.

Schon seit einigen Jahren bieten die Gesetzlichen Krankenkassen zahlreiche Wahltarife an, die von den Versicherten trotz finanzieller Vorteile aber bislang oft nur zögernd genutzt wurden. Hauptnachteil war bislang, dass man sich mit der Entscheidung für einen Wahltarif drei Jahre an die Kasse binden musste, d.h. nicht wechseln durfte. Zudem hatten die Nutzer von Wahltarifen bislang bei Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht, wie es allen anderen Gesetzlich Versicherten in einem solchen Fall zusteht. Dies wurde nun geändert. Am 12. November 2010 hat der Bundestag das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ beschlossen. Neben den vieldiskutierten Änderungen wie der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes, der Abschaffung von Obergrenzen für Zusatzbeiträge und der Verringerung der Wartezeit beim Wechsel in die Private Krankenversicherung ist die Änderung der Bindungsfristen für Wahltarife bislang aber kaum beachtet worden. Bei Wahltarifen mit Beitragsrückerstattung („Prämienzahlung“), zur Kostenerstattung und für „Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen“ beträgt künftig die Bindungsfrist nur noch ein Jahr. Lediglich bei Selbstbehaltstarifen und Krankengeld-Wahltarifen bleibt die bisherige Bindungsfrist von drei Jahren noch bestehen. Mit Ausnahme der Krankengeld-Wahltarife gilt nun zudem für alle Versicherte in Wahltarifen auch das Sonderkündigungsrecht bei Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags.

Doch welche Tarife bieten die Kassen und für wen ist welcher Tarif überhaupt sinnvoll? Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das kostenfreie Internetportal www.gesetzlicheKrankenkassen.de betreibt, erläutert: „Bei den Wahltarifen und auch bei den Bonusprogrammen bietet sich den Versicherten ein enormes Potenzial finanzieller Vorteile. Das kann unter Umständen sogar einen eventuell erhobenen Zusatzbeitrag mehr als wettmachen. Allerdings ist nicht jeder Wahltarif für jeden Versicherten gleichermaßen geeignet.“

Auf www.gesetzlicheKrankenkassen.de finden Versicherte jede Menge Informationen rund um die Gesetzliche Krankenversicherung und die Leistungen der Kassen – unter www.gesetzlichekrankenkassen.de/... auch zum Thema Wahltarife. Mittels der individuellen „Kassensuche“ können Versicherte aus über 70 Leistungskriterien die für sie wichtigsten Punkte auswählen. Als Ergebnis werden die Kassen angezeigt, die diese Anforderungen genau erfüllen.

Kassensuche GmbH

Seit 1999 vergleicht dieser Online-Infodienst die Preise Gesetzlicher Krankenkassen und stellt sie stets aktuell dar. Seit 2001 wird der Preisvergleich durch einen Leistungsvergleich ergänzt, der nach Kenntnis der Anbieter der größte seiner Art ist.

Die Kassensuche GmbH mit dem Internetportal www.gesetzlicheKrankenkassen.de ist einer der Marktführer im Bereich Informationen zu Gesetzlichen Krankenkassen. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar.

Weitere Informationen für Journalisten finden Sie unter: http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/...

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