Was müssen Versicherte der BKK für Heilberufe nun beachten? „Die Versicherten müssen sich bis zu zwei Wochen nach dem offiziellen Schließungsdatum – also bis zum 15.01.2012 – eine neue Kasse ihrer Wahl suchen“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das Portal www.kassensuche.de betreibt. „Die Mitgliedschaft in der neuen Kasse gilt dann rückwirkend“, so Adolph. Die neue Kasse darf keinen Versicherten ablehnen, weil er krank ist oder sich schon in Behandlung befindet. Die Kostenübernahme klären die Kassen untereinander ab, in der Regel muss die neue Kasse die Leistungen der alten übernehmen. Ausnahmen kann es geben, wenn die neue Kasse bestimmte Leistungen nicht anbietet (z.B. Übernahme von Reiseschutzimpfungen). Nicht vergessen sollte man, die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen.
Auch wer bis Mitte Januar keine neue Kasse findet, verliert nicht einfach den Versicherungsschutz. Pflichtmitglieder (i.d.R. festangestellte Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) meldet der Arbeitgeber bei der Kasse an, bei der sie vor ihrer Mitgliedschaft in der geschlossenen Kasse versichert waren oder – sofern diese nicht bekannt ist – er sucht eine andere Kasse aus. Ähnlich verfahren Arbeitsagenturen und Rentenversicherungsträger bei Arbeitslosen bzw. Rentnern.
Freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige) müssen dagegen ihren Wechsel selbst erklären. Hierzu haben sie bis zu drei Monate nach der Schließung der Kasse Zeit, auch hier gilt der Wechsel dann rückwirkend. Wird ein rechtzeitiger Wechsel versäumt, meldet die insolvente Kasse die Versicherten bei der Kasse an, bei der sie vorher versichert waren bzw. fordert sie auf, sich eine neue Kasse zu suchen.
Bei Zusatzversicherungen haben die Gesetzlichen Kassen mit privaten Versicherern oft Sonderkonditionen ausgehandelt. Bei einer Kassenschließung haben die privaten Versicherer keinen Vertragspartner mehr womeit zumeist auch die günstigen Konditionen hinfällig sind.
Die Versicherten der BKK für Heilberufe sollten die bevorstehende Schließung nutzen, um sich zu überlegen, welche Leistungen ihnen wichtig sind. Unter www.kassensuche.de finden Versicherte ein vollkommen kostenfreies Internetportal, mit dem sie die zu ihnen passende Krankenkasse finden können. „Hier können gesetzlich Versicherte mit Hilfe einer interaktiven Kassensuche aus über 70 Leistungspunkten und zusätzlich aus verbesserter Versorgung bei über 50 Krankheitsbildern auswählen, was ihnen wichtig ist“, erklärt Thomas Adolph. „Sie erhalten dann die Krankenkassen angezeigt, bei denen die gewünschten Leistungen auch erhältlich sind.“ Die interaktive Suche wird durch ausführliche und ebenfalls kostenfreie Informationsblätter zu jeder Krankenkasse ergänzt und bietet umfangreiche Leistungsübersichten der allgemein geöffneten Krankenkassen.
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