Dabei ist die GOZ seit 1988 nicht angepasst worden. Die immer wieder genannte durchschnittliche Honorarerhöhung von sechs Prozent entspricht einer jährlichen Steigerung von 0,26 Prozent. „Kein anderer Berufsstand hätte das akzeptiert“, unterstreicht Dr. Jörg-Peter Husemann. Dabei sind wichtige Positionen in der neuen GOZ unverändert geblieben, manche wurden abgesenkt und nur einige sind neu hinzugekommen u. a. in der Implantologie, was nach 23 Jahren Honorarstillstand berechtigt ist. Beim Rest wurde umgeschichtet. „Hier profitieren die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfeträger mehr als die Zahnärzte“, so Husemann.
Auch der Beitrag von Monitor zu einem Patientenfall, bei dem ein Rechnungsbetrag eines Zahnarztes weit über dem im Kostenvoranschlag genannten liegt, ist absolut unseriös dargestellt. Denn von einem Einzelfall auf die ganze Zahnärzteschaft zu schließen und „damit die berechtigten Forderungen der Zahnärzte nach einer angemessenen Vergütung zu torpedieren, ist unanständig“, kritisiert Dr. Jörg-Peter Husemann in Einklang mit Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der KZV Bayerns, in dessen Amtsbereich sich der Vorfall ereignete. Gegen den besagten Zahnarzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Hintergrund:
2012 soll wahrscheinlich eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft treten. Der Bundesrat stimmt über die GOZ-Novelle am 4. November ab. Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die geplante GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet. So soll der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben. In der GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die Währung.