Momentan gibt es nur drei gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen vom 30. bis zum 72. Lebensmonat - im Abstand von jeweils zwölf Monaten. Das IKK-Angebot erweitert diesen Vorsorgeansatz daher erheblich. "Die Lebensphase zwischen 0 und 3 Jahren bis zum Durchbruch des voll entwickelten Milchzahngebisses ist prägend und von hoher Bedeutung für das weitere Kariesrisiko im Milch- und bleibendem Gebiss. Daher setzen die zahnmedizinischen Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 30. Lebensmonat zu spät ein. Mit dieser Vereinbarung sind wir gemeinsam mit den Innungskrankenkassen bereits einen Schritt weiter und haben diese Lücke in der vertragszahnärztlichen Versorgung geschlossen", erklärt Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin.
Gegenwärtig gilt die frühkindliche Karies als eine der häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkind- und Vorschulalter. Mit der frühestmöglichen zahnmedizinischen Betreuung kann die Mundgesundheit dieser Altersgruppe verbessert werden.
Die Vereinbarung trat zum 01.11.2014 in Kraft. Kosten entstehen den Eltern durch die zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen nicht.