"Empfehlungs-Marketing" nennen Werbeexperten diese Form der Kundengewinnung, der Volksmund spricht von "Mund-zu-Mund-Propaganda". Da die Verbraucher den Erfahrungen anderer Verbraucher durchweg ein höheres Vertrauen entgegenbringen als herkömmlicher Werbung, gilt diese neue Art der Internet-Mundpropaganda zur Kundengewinnung als besonders erfolgreich. Das gilt letztlich auch für die Weiterempfehlung von Geschäftspartnern untereinander.
"KennstDuEinen bietet erfolgreichen Anwaltskanzleien eine riesige Chance, ihre zufriedene Mandantschaft in aktive Weiterempfehlungen zu verwandeln und damit wiederum weitere neue Mandaten anzuziehen", betont Geschäftsführer Carsten Schmidt den Vorteil für die Kanzleien. Wer den "anwaltlichen Selbsttest" machen will, gibt einfach im Internet den eigenen Namen bzw. den der Kanzlei unter www.KennstDuEinen.de ein. In der Regel wird der Name bereits verzeichnet sein, unter Umständen stehen sogar schon Mandantenempfehlungen im Internet.
Vor allem für die rund 28.000 Fachanwälte in Deutschland dürfte KennstDuEinen von hohem Interesse sein. Studien zufolge spielt für 80 Prozent der Mandanten die Spezialisierung die entscheidende Rolle. Wer einen Spezialisten sucht, legt erfahrungsgemäß besonderen Wert auf die Auswahl - und genau da kommen Empfehlungen zufriedener Mandanten ins Spiel.
Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, Partner der Kanzlei JBB Rechtsanwälte in Berlin, Mitglied des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e.V. und Mitglied des Fachausschusses für Datenschutz und Datensicherheit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V., erklärt: "Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Bereiche Internet, Neue Medien, Informationstechnologie und gewerblicher Rechtsschutz. In der Kanzlei verbinden wir unser Interesse an neuen Technologien und dynamischen Märkten mit der Freude am Anwaltsberuf. Wir leben natürlich von Empfehlungen aus einem Personenkreis, der auf diesem eng gefassten Gebiet gute Erfahrungen gesammelt hat. Ich begrüße es deshalb, dass diese moderne Form des Empfehlungs-Marketing jetzt für uns Anwälte im Internet verfügbar ist".
Rechtsanwalt Dr. Stefan Ritter, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden, Honorardozent für Arbeitsrecht beim Berufsfortbildungswerk Frankfurt am Main und Mitglied der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht, führt aus: "Gute Arbeit schlägt sich von selbst in zufriedenen Mandanten nieder und diese geben erfahrungsgemäß ihren Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern gerne einen Tipp. Es ist gut, dass diese Tippgeber-Funktion jetzt im Internet verfügbar ist."
Um das Empfehlungsmarketing im großen Stil einzusetzen, sollte der Anwalt bzw. die Kanzlei die Kunden auf das neue Portal aktiv hinweisen. Das kann beispielsweise per Rundschreiben an die Mandantschaft erfolgen. Oder auf jedem Schreiben wird ein Hinweis wie "Wenn Sie mit unserer Beratung zufrieden waren, empfehlen Sie uns bitte weiter - gerne auch im Internet unter www.KennstDuEinen.de" gedruckt. Darüber hinaus können sich Anwälte untereinander empfehlen. "Profi-Netzwerk" heißt das bei KennstDuEinen. Diese professionellen Empfehlungen bieten sich vor allem für Fachanwälte an, deren Gebiete nicht im Wettbewerb stehen.
Für alle, die noch unsicher sind, wie die eigene Kanzlei vom neuen "Empfehlungs-Marketing" profitieren kann, hat KennstDuEinen eine telefonische Anwalts-Beratung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5200100 eingerichtet.