Hintergrund für diese Entscheidung ist eine Neuordnung des Heilverfahrens für die stationäre Behandlung schwerer Arbeitsunfälle, die von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Um den Patienten die bestmögliche Behandlung in hochspezialisierten Zentren zu ermöglichen, wurden am 1. Januar 2013 die veränderten Qualitätsanforderungen für Heilverfahren im Krankenhaus eingeführt, die dort seit 2014 wirksam sind.
Im Raum Ostwestfalen/Lippe führten die neuen Behandlungs-Kriterien dazu, dass kein Krankenhaus der Region schwere Handverletzungen oder die Replantation von Körperteilen nach Berufsunfällen übernehmen durfte. Die Patienten mussten in entfernte Kliniken verlegt werden, was vielfach zu Unmut und Unverständnis bei den Patienten führte. Dies insbesondere, da identische Fälle bei Privatunfällen natürlich weiterhin behandelt wurden.
Trotz der neuen strikten Qualitätsanforderungen ist es der handchirurgischen Abteilung des Klinikums Bielefeld jetzt gelungen, eine Zulassung für die Behandlung auch schwerster Handverletzungen zu erhalten.
„Wir konnten diese Hürde dank der Fachkompetenz und der hervorragenden personellen und logistischen Ausstattung unsere Abteilung meistern“, so Dr. med. Onno Frerichs, Chefarzt der Klinik für Plastische-, Wiederherstellungs- und Ästhetische Chirurgie – Handchirurgie, “jetzt muss kein Patient mehr aus Versicherungsgründen bei einer einfachen Nerven- oder Sehnenverletzung bei Nacht und Nebel im Krankenwagen nach Hannover oder Bochum verlegt werden“.