Das Klinikum Bielefeld erbringt an seinen drei Standorten sehr erfolgreich und volumenstark Mindestmengen relevante Eingriffe. Komplexe Kniegelenk-Totalendoprothesen (TEP) werden an den Standorten Mitte, der Rosenhöhe und dem Klinikum Halle/Westf. weit über der geforderten Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Standort erbracht. Werden die Fallzahlen der Knie-TEPs für alle drei Standorte zusammengefasst, liegt das Klinikum Bielefeld auf Rang 6 von knapp 100 leistungserbringenden Standorten in Westfalen-Lippe.
Am Standort Klinikum Bielefeld Mitte werden komplexe Operationen an der Speiseröhre und komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse erbracht. In der Rangliste der westfälischen Kliniken rangiert das Klinikum Bielefeld für das Organsystem Pankreas auf Platz 2 von 50 und für das Organsystem Ösophagus auf Rang 4 von 19 Kliniken.
Eine deutliche Konzentration für Leistungen hat es dabei besonders in einem Bereich gegeben: Die Mindestmengen für komplexe Operationen an der Speiseröhre wurden von bisher 10 auf nun 26 Eingriffe pro Jahr angehoben. Die Zahl der leistungsberechtigten Klinikstandorte in Westfalen-Lippe wurde damit drastisch auf nur noch 17 Standorte reduziert. In Westfalen-Lippe erreichen aber lediglich 5 Kliniken bei komplexen Operationen an der Speiseröhre die neue Mindestmenge, darunter das Klinikum Bielefeld. „Routine steigert Behandlungsqualität“, kommentiert Prof. Dr. Marcel Binnebösel, Chefarzt der Klinik für Allgemein und Viszeralchirurgie am Klinikum Bielefeld Mitte die Veränderungen. „Die Mindestmengenregelung ist ein Schritt hin zur notwendigen Spezialisierung in der Kliniklandschaft in Westfalen-Lippe. Mindestmengen messen Quantität, die in zahlreichen Studien klar den Zusammenhang zur Behandlungsqualität nachweist, Zertifizierungen, wie durch die Deutsche Krebsgesellschaft, messen Qualität und Strukturen in den Zentren. Zusammen sichert die Konzentration und Spezialisierung damit die zu fordernde höchste Behandlungsqualität, ganz im Sinne unserer Patientinnen und Patienten“.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt seit 2006 planbare stationäre Leistungen fest, für die Mindestmengen pro Standort eines Krankenhauses oder sogar pro Ärzt*in festgelegt werden. Dabei geht es um Leistungen, für die ein Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und Qualität besteht. Das Ziel ist, anspruchsvolle Leistungen von Krankenhäusern erbringen zu lassen, deren ärztliches Personal genügend Erfahrungen und Routine in der Behandlung haben. Auch Leber- und Nierentransplantationen, Stammzelltransplantationen und die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1250 g gehören zu Mindestmengen-relevanten Leistungen. Neu aufgenommen werden komplexe Operationen bei Brust- und Lungenkrebs und der G-BA berät über die Einführung von Mindestmengen für Darmkrebsoperationen.
Die interaktive bundesweite ‚Mindestmengen-Transpa-renzkarte‘ mit allen Kliniken, die im Jahr 2023 Mindestmengen-relevante Behandlungen vornehmen dürfen, ist online unter
aok-bv.de/engagement/mindestmengen einsehbar.