Vom Besuchsversbot ausgenommen sind: Besuchende präfinaler und palliativmedizinischer Patient*innen, Eltern minderjähriger Patient*innen, Väter neugeborener Kinder (oder gleichbleibende Begleitperson), gesetzliche Vertreter*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen, sonstige gesetzliche Vertreter*innen sowie Seelsorger*innen.
Eine Anmeldung über das Online-Besuchssystem ist ab dem 22.07.22 nur für die Väter Neugeborener möglich. Über andere medizinisch oder pflegerisch begründete Ausnahmefälle entscheidet die Klinikleitung bzw. Pflegeleitung. Auch auf den Intensivstationen und den Corona-Isolierstationen sind individuelle Lösungen nach Absprache mit den Ärzt*innen und Pflegekräften möglich.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens sind tägliche Änderungen möglich, bitte informieren Sie sich immer vorab über die gültigen Besuchsregelungen auf klinikum-darmstadt.de/patienten-besucherinnen/corona.