Inzwischen liegt die Spendezahl pro 1 Million Einwohner Baden-Württembergs mit 15,4 knapp über dem bundesweiten Durchschnitt. Prof. Olbricht: "Wir gehen davon aus, dass bei der guten Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation zusammen mit den Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern, die Zahl der Organspenden auch weiterhin im Land steigen werden. Bundesweit ist die Warteliste `Niere´ etwas kleiner geworden. So stehen im Transplantationszentrum Stuttgart aktuell `nur´ noch 306 Dialysepatienten auf der Warteliste".
Dennoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten mit 5 bis 6 Jahren immer noch sehr hoch und Wartezeiten von 8 bis 10 Jahren sind keine Seltenheit. In diesen Jahren ereignen sich Veränderungen im Körper, insbesondere im Herz-Kreislaufsystem, die nicht wieder gut zu machen sind und Lebensjahre kosten. Vor diesem Hintergrund muss die Zahl der Organspenden weiterhin deutlich erhöht werden, um die Wartezeit deutlich zu verkürzen. Wie der Vergleich mit anderen Ländern, z.B. Spanien und Österreich zeigt, liegen dort die Spendezahlen bei über 30 pro 1 Million Einwohner, also deutlich höher als in Baden- Württemberg oder anderenorts in Deutschland.
„Es gibt Anhaltspunkte dafür,“ machte Prof. Olbricht deutlich, „dass die derzeitige gesetzliche Regelung, die die postmortale Organspende von der ausdrücklich erklärten Zustimmung der Spender und ihrer Angehörigen abhängig macht, mit für das Spenderorgandefizit verantwortlich ist.“ Vor diesem Hintergrund sei die Initiative des Nationalen Ethikrates von April 2007 zu sehen, das bestehende Transplantationsgesetz zu ändern. Im Ergebnis schlägt der nationale Ethikrat ein Stufenmodel vor, das Elemente einer Erklärungsregelung mit Elementen einer Widerspruchsregelung verbindet. Danach ist dann der Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürger
- in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind und
- darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen hier nicht widersprechen.
Prof. Olbricht: „Diese Initiative ist aus Sicht der Patienten, die auf ein Organ warten, sicherlich zu begrüßen.“
Zum bundesweiten "Tag der Organspende" am 2. Juni 2007 hält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Organspendeausweise bereit. Diese können kostenlos unter der Rufnummer 0800/90 40 400 angefordert werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.transplantationszentrum-stuttgart.de und www.dso.de