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Jeder sollte Regelungen zur Organspende festlegen

KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung durch erfahrene Anwälte

(lifePR) (Köln, )
Eine Organspende rettet Leben. Leider machen sich die meisten Menschen zu wenig Gedanken über das Thema, bzw. kennen nicht einmal die Regelungen, die das Transplantationsgesetz (TPG) seit 1997 vorsieht.

Eine Organspende erfolgt in Deutschland nur nach festgelegten rechtlichen Vorschriften. So ist bei einer Lebendspende ein enges familiäres Verhältnis zwischen Spender und Empfänger vorgeschrieben. Das soll verhindern, dass die Organspende unter Druck erfolgt. Vor der Spende wird der freie Wille zur Spende festgestellt, der muss zweifelsfrei feststehen.

Bei einer Spende durch einen Verstorbenen, stellt der Arzt vorab fest, ob der Hirntod feststeht. Sämtliche Hirnfunktionen müssen unumkehrbar ausgefallen sein, während das Herz-Kreislauf-System noch weiter aufrechterhalten wird. Oftmals ist es so, dass zuerst der Herzstillstand eintritt, bevor es zu einem Hirntod kommt. Ist der Herztod zuerst eingetreten, kommt keine Organspende in Betracht.  

Der Verstorbene muss in die Organspende einwilligen

Idealerweise hat der Verstorbene seinen Willen im Organspendenausweis zum Ausdruck gebracht oder er verfügt über andere Dokumente, die den Willen formulieren. Es ist anderenfalls auch möglich, dass die Angehörigen die Erklärung abgeben, und mitteilen, ob der Verstorbene der Organspende zugestimmt hat.

So läuft die Organspende ab

Zuerst werden grundsätzlich immer die Voraussetzungen überprüft. Erst wenn alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die entsprechenden Organe untersucht und deren Merkmale festgestellt. Dabei wird die Blutgruppe geprüft. Sollten alle nötigen Bedingungen erfüllt sein, wird das Organ zum Empfänger transportiert. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Ischämiezeit, die Zeit von der Entnahme bis zur Transplantation, möglichst kurz ist. Für den Erhalt ist immer die Dringlichkeit sehr ausschlaggebend.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Organspende

Das Gesetz, in dem alles über Transplantationen geregelt ist, ist das Transplantationsgesetz (TPG) und das Gewebegesetz, das zur Qualitätssicherung die Verarbeitungsschritte vom Gewebe bis zum Gewebeprodukt reguliert. Für die Umsetzung dieser Gesetze in Form von Richtlinien ist die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer zuständig. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung für Organspenden. Hiernach darf kein Organ gespendet werden, wenn nicht die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegt. Jeder, der sich für die Spende seiner Organe entscheidet, sollte sich einen Organspendenausweis kostenlos bestellen und zuschicken lassen. Es ist auch möglich den Organspendenausweis online zu beantragen und direkt auszudrucken. Eine ärztliche Untersuchung ist vorab nicht erforderlich. Es kann auch im Organspendenausweis festgehalten werden, welche Organe von der Spende ausgeschlossen sind.

Es wird aktuell die doppelte Widerspruchslösung in Deutschland diskutiert. Bei dieser Lösung zählt jeder Mensch als Organspender, bis er nicht explizit widerspricht und seinen Willen dokumentiert. Im Ausland gelten immer die Regelungen des jeweiligen Landes. Stirbt ein Mensch in einem anderen Land als seinem Heimatland, so gelten die Landesregelungen.

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KLUGO hatte im August 2017 den Launch und ist eine 100-prozentige Tochter der DEVK. Das Online-Portal bietet mit seiner Website www.klugo.de Transparenz in vielen Rechtsgebieten. Verbraucher erhalten eine kostenlose Erstberatung bei einem sorgfältig ausgewählten und kompetenten Partner-Anwalt in ganz Deutschland. Rechtssuchende nutzen www.klugo.de als erste Anlaufstelle im Internet bei jeglichen juristischen Fragestellungen. Das Online-Portal KLUGO arbeitet mit vielen erfolgreichen und starken Partnern eng zusammen. KLUGO steht unter der Geschäftsführung von Frau Tarja Radler.

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