Beachten Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rund 15 % aller Netflix-Nutzer geben an, ihren kostenpflichtigen Account mit Familienmitgliedern und Mitbewohnern zu teilen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns ist die Nutzung für Premium-Accounts recht klar definiert: Jede nicht-kommerzielle Nutzung innerhalb des Haushalts ist erlaubt. Dabei dürfen die Zugangsdaten nicht an andere weitergegeben werden. Das bedeutet, dass der verantwortliche Nutzer die Zugangsdaten selbst eingeben muss und Mitbewohner, Kinder oder Eltern mitschauen dürfen. Die Weitergabe des Passwortes an Nachbarn im gleichen Haus wäre demnach bereits illegal, wird in der Praxis aber nicht verfolgt.
Grundsätzliches zum Teilen des Accounts bei Netflix:
- Mit dem günstigeren Basis-Paket kann Netflix nur für ein Gerät freigegeben werden.
- Standard-Accounts für 10,99 € bzw. in Kürze 11,99 € dürfen an zwei weitere Geräte im Haus weitergegeben werden.
- Laut der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Teilen des Accounts nur innerhalb eines Haushalts zulässig.
- Bisher nutzt der Anbieter kein Streaming-Monitoring-Tool.
Wie hart gehen die Streaming-Portale gegen Verstöße vor?
In manchen Portalen wird das Account-Sharing nicht klar als Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt oder ist sogar erwünscht. Das ist zum Beispiel bei Streaming-Diensten wie Spotify der Fall, welche hauptsächlich an Werbung verdienen. Bei vereinzeltem Account-Sharing über kurze Distanzen bleiben auch kostenpflichtige Portale kulant. Werden kleinere Verstöße erkannt, reagieren Streaming-Portale in den meisten Fällen mit Account-Sperren. Da die Überprüfung bisher manuell geschehen musste, hielten sich die Vorgänge gegen User, die ihren Account teilen, bei allen Streaming-Diensten in Grenzen.
Verstoßen Nutzer gegen den Nutzungsvertrag des Streaming-Angebote können die Anbieter zusätzlich auch Schadensersatz fordern. Theoretisch ist es für den Nutzer möglich einen Account bei Netflix mit über 100 Leuten zu teilen und nur für einen Basis-Account zu bezahlen. Dadurch würde das Streaming-Portal 99 User entgehen und über tausend Euro Verlust hinnehmen müssen. Auf Basis einer solchen Annahme können Streaming-Anbieter auf Schadensersatz klagen. Zurzeit monitoren Streaming-Betreiber ihre Nutzer-Accounts nur oberflächlich, weshalb meistens nur mit einer Account-Sperre gerechnet werden kann.
Automatisiertes Streaming-Monitoring verändert die Branche
Im Januar 2019 stellte das britische Unternehmen Synamedia ein neues Analyse-Tool für Streaming-Anbieter vor. Die Credentials Sharing Insight KI-Software erkennt selbstständig geteilte Accounts anhand mathematischer Algorithmen, sodass Streaming-Dienste künftig systematisch gegen Account-Sharing vorgehen können. Da Konzernen wie Netflix durch das Teilen von Accounts auf Millioneneinnahmen verzichten, ist die Einführung solcher Tools bei kostenpflichtigen Streaming-Anbietern recht wahrscheinlich. Account-Sharing über die Grenzen des eigenen Haushaltes hinaus würde so sofort erkannt und könnte vom Programm unterbunden werden.
Anbieter wie Disney und Sky arbeiteten bereits früher mit dem Anbieter zusammen. Eine erneute Kooperation ist deshalb sehr wahrscheinlich. Wie viele Streaming-Anbieter künftig auf automatisierte Analyse-Tools zur Überprüfung zurückgreifen, ist derzeit noch unklar. Vorerst bleibt Account-Sharing also allenfalls ein Kavaliersdelikt und wird von den meisten Anbietern gar nicht erst erkannt.
Alles auf einen Blick: So ist Account-Sharing legal möglich
- Streaming-Betreiber monitoren ihre Nutzer-Accounts bisher nur oberflächlich. Extremes Passwort-Sharing fällt jedoch schnell auf und wird geahndet.
- Account-Sharing innerhalb der Familie oder im gleichen Haushalt wird in der Regel von allen Streaming-Diensten toleriert.
- Fallen Verstöße auf, folgen Verwarnungen oder eine Sperrung des Accounts.
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