Die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße sollen künftig bei der Verkehrswegeplanung erstmals nicht mehr gleich behandelt werden.
Während Straße und Schiene weiter unabhängig von ihrer Verkehrsbedeutung von Transportrelationen ausgebaut werden, soll dies für die Wasserstraße nicht mehr gelten.
Das geht aus einem der Fachzeitschrift "Binnenschifffahrt" vorliegenden vertraulichen Papier hervor, in dem die für die Binnenschifffahrt relevanten Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums für die Tagung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 9. Februar zusammengefasst sind. Demnach soll folgende Klassifizierung nach Verkehrsaufkommen erfolgen:
- Vorrangnetz: > 10 Mio. t/Jahr - zügiger Ausbau
- Hauptnetz: > 5 Mio. t/Jahr - eingeschränkter Ausbau, teilweise ohne Ausbauinvestitionen
- Ergänzungsnetz: >3 Mio. t/Jahr - kein Ausbau mehr, nur Optimierung zum Erhalt, teilweise ohne Ausbauinvestitionen
- Nebennetz: > 1 Mio. t/Jahr,
- Randnetz: > 0,1 Mio. t/Jahr.
Die verfügbaren Ressourcen (Sachmittel und Personal) sollen dementsprechend auf die Teile der Wasserstraßeninfrastruktur konzentriert werden, die absehbar über ein hohes Verkehrsaufkommen verfügen.
Zu dem vertraulichen Dokument mit der Zusammenfassung der Maßnahmen zur Neustrukturierung der WSV des Bundes >>> www.binnenschifffahrt-online.de unter "Eilmeldungen".