In der Geschäftsstelle des KAV im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße sind eine zentrale Beratungsstelle für rechtsuchende bedürftige Bürger, eine Gütestelle zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und ein Mediationsbüro eingerichtet. Daneben vermittelt der KAV Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte Fachgebiete.
"Seit vielen Jahrzehnten kommen die Mitglieder des KAV ihrer sozialen Verpflichtung nach, finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern kostenlosen Rechtsrat zu erteilen", sagt die Vorsitzende des KAV Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek und fügt hinzu "Hierfür hat der KAV eine Rechtsberatungsstelle eingerichtet, die jeweils Dienstags und Donnerstags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet ist."
Dort finden rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger entsprechenden Rat durch kompetente Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf allen Rechtsgebieten. Vorraussetzung für die Nutzung dieses Services ist lediglich die Vorlage eines Berechtigungsscheines nach dem Beratungshilfegesetz, der durch Nachweis der Bedürftigkeit mit geeigneten Unterlagen wie Sozialhilfe-, Arbeitslosenbescheid, Verdienstbescheinigung, Studentenausweis und dergleichen ebenfalls im Gerichtsgebäude Luxemburger Straße 101, auf Zimmer 329, im dritten Stock, erhältlich ist. Gerade in den normalen Dingen des Alltags wie z.B. in Familiensachen, Mietsachen, Arbeitsrechtssachen, Kaufvertragsangelegenheiten und dergleichen können immer wieder Rechtsprobleme auftreten, die durch frühzeitige Beratung und Hilfestellung durch kompetente Anwältinnen und Anwälte geregelt werden können.
Die kostenlose Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz wird allen Bürgerinnen und Bürgern gewährt, deren Monatsverdienst eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. Bei der Berechnung des Monatsverdienstes werden u.a. auf das Einkommen entrichtete Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, regelmäßige Schuldverpflichtungen sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Im Einzelfall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Beratungshilfe gegeben sind. Diese dürften jedoch im Regelfall bei Geringverdienern, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern gegeben sein.