Zum 01. Januar 2015 hat sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 72.600 Euro erhöht. Damit steigt auch der geförderte Höchstbetrag, mit dem Arbeitnehmer jeden Monat in der bAV vorsorgen können. Bis zu 242 Euro können vom Einkommen steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente umgewandelt werden - beispielsweise bei einer Pensionskasse. Im letzten Jahr lag die Grenze noch bei 238 Euro.
"Für die allermeisten Arbeitnehmer ist die Entgeltumwandlung die attraktivste Vorsorgeart. In der Regel lässt sich dabei eine Förderung von 50 Prozent erzielen, die Rendite des Sparvorgangs verdoppelt sich, erklärt Christof Heinrich, Vorstandssprecher der Kölner Pensionskasse VVaG.
Die jüngste Untersuchung des Arbeits- und Sozialministeriums zeigt wieder, dass in kleinen und mittelgroßen Betrieben die Belegschaften nichts über ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wissen. Auch über die Möglichkeit, beim Wechsel in ein anderes Unternehmen einen bestehenden Vertrag mitnehmen zu können, herrscht oft Unkenntnis. Hier ergeben sich vielfach lohnende Beratungsansätze.