„Ein Verständnis, das den Menschen eher als Objekt der Arbeit oder die Arbeitsbedingungen von vorneherein als gegeben und den Menschen als davon ausschließlich abhängig, widerspricht einem christlichen Arbeitsverständnis“, erläutert der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer. Persönlichkeitsentfaltung und christliche Weltgestaltung seien im Arbeitsbegriff der christlichen Soziallehre nicht zu trennen. Dem Menschen komme daher ein Rechts auf Arbeit zu.
Neben der Erwerbsarbeit sieht der katholische Sozialverband mit 260.000 Mitgliedern aber auch die Familienarbeit und die gesellschaftlich wertvolle Arbeit (ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement) als gleichwertige Arbeitsformen. „Sie tragen zur christlichen Gestaltung der Welt bei“, betont Vollmer. Unter Familienarbeit wird die nicht gewerbliche Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen verstanden. Mit Gesellschaftsarbeit verbindet das Kolpingwerk Deutschland diejenigen Tätigkeiten, die das Charakteristikum der Freiwilligkeit
und der Gemeinwohlorientierung aufweisen.
Als Anerkennung und Anreiz für erbrachte ehrenamtliche Leistungen erinnert der Verband an seine Forderung nach der Einführung einer Zeitspende. Mit der Zeitspende könnten freiwillig erbrachten Leistungen steuerlich anerkannt werden. Dieses Prinzip fördert die Aufnahme wichtiger freiwilliger Leistungen einerseits und folgt andererseits dem Leistungsprinzip, denn, so Vollmer, freiwillige Leistungen sind weder selbstverständlich noch zu verordnen, jedoch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar.