Mit einer Gesetzesänderung soll es den Ländern ermöglicht werden, die Sozialgerichtsbarkeit in der I. und II. Instanz den Verwaltungsgerichten zu übertragen. Ein Einheitsgericht sei in der immer komplexer werdenden Gesetzeslandschaft der falsche Weg. Deshalb habe sich das Kolpingwerk bereits in einer Unterschriftenaktion mit mehreren tausend Unterzeichnern mit Erfolg gegen die Einbeziehung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewehrt. Es müsse bei der notwendigen Spezialisierung bleiben. "Die Sozialgerichtsbarkeit hat im Zusammenspiel von Berufsrichtern und sach- und fachverständigen ehrenamtlichen Richtern seit Beginn der Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden geleistet", betont Benedix. Dies müsse bei den am 11. Februar in Berlin beginnenden Anhörungen zur Gesetzesreform berücksichtigt werden. "Hier geht es lediglich um eine bessere Auslastung der Verwaltungsgerichte und die auch anders sicher zu stellende Einsparung von Kosten, ohne fachliche Erwägungen zu berücksichtigen", bemängelt der Vorsitzende des Kolping-Bundesfachausschusses "Zukunft der Arbeitswelt".
Von der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit seien über 90 Prozent der Bevölkerung als Versicherte berührt. Durch eine einschneidende Änderung der Struktur werde zu viel aufs Spiel gesetzt: "Die Sozialgerichtsbarkeit verliert durch eine Eingliederung in die Verwaltungsgerichte ihr eigenes Profil. Ein solcher Schritt fördert den Eindruck, dass soziale Anliegen von der Politik nicht mehr durch eigenständige und sichtbare Strukturen unterstützt werden."