„Eine solche Zahlung dient der Anerkennung der Erziehungsleistung“, betont der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger MdB. „Daneben mindert eine solche finanzielle Anschlussleistung den finanziellen Druck, der durch den Verdienstausfall infolge der häuslichen Betreuung eines Kindes entsteht.“ Die Maßnahme könne, so Dörflinger, auch helfen, Mehrbelastungen durch die Inanspruchnahme von Angeboten der Kinderbetreuung zu reduzieren.
„Das Kolpingwerk Deutschland fordert seit langem, die Arbeitswelt (und -zeit) familiengerecht zu gestalten, die Politik tut allerdings seit geraumer Zeit das konkrete Gegenteil: Sie gestaltet die Familie arbeitsweltgerecht aus“, beklagt Dörflinger. Der Mensch müsse aber bereits in seiner frühesten Entwicklungsphase einen Vorrang gegenüber der Ökonomie haben. „Das entspricht dem christlichen Menschenbild.“
Dem Kolpingwerk Deutschland als katholischem Sozialverband mit mehr als 260.000 Mitgliedern ist es wichtig, dass Eltern eine echte Wahlfreiheit bezüglich der Betreuung ihrer Kinder haben. „Eine Leistung, die nur das erste Jahr umfasst, reicht nicht aus, wenn in der sensiblen ersten Lebensphase eines Kindes die Wahlfreiheit der Eltern sichergestellt werden soll“, stellt der Bundestagsabgeordnete fest. Elterliche Aufmerksamkeit und Sorge seien unteilbar und verdienten unabhängig von der konkreten Ausgestaltung gleichermaßen Anerkennung und Förderung. „Im Sinne eines erweiterten Elterngeldkonzepts muss der Mindestbetrag des Elterngeldes deshalb auch für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes gewährt werden.“