So sei es wichtig und angemessen, dass bis 2013 ein bedarfsgerechtes Platzangebot für die Betreuung geschaffen werde. Ob hierfür ein Rechtsanspruch geschaffen werden müsse, bewertete Dörflinger kritisch; schließlich liege die primäre Verantwortung für das Kind bei den Eltern. Besonders hob der Kolping-Vorsitzende hervor, dass die zu fördernden Betreuungsplätze nicht nur in Krippen, sondern auch in kleineren Gruppen und bei Tagespflegepersonen angesiedelt sein sollten. „Damit wird die leidige Schwarzweißmalerei der letzten Wochen überwunden, in denen es vor allem um den Gegensatz zwischen Betreuung in Krippen und durch die Eltern ging,“ kommentierte Dörflinger. Die größere Vielfalt an politisch unterstützten Formen qualifizierter Betreuung komme dem Bedürfnis von Kindern nach individueller Zuwendung entgegen.
Gleichrangig mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung außerhalb der Familie sei der Ausbau der Förderung derjenigen Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und dafür häufig berufliche Nachteile in Kauf nehmen. „Es ist überfällig, dass es alternativ zur institutionellen Betreuung und als Ergänzung zum Elterngeld bis zum dritten Geburtstag des Kindes auch ein Betreuungsgeld gibt,“ forderte Dörflinger. Die Weichen für diese materielle Anerkennung der Erziehungsleistung, von der auf lange Sicht die ganze Gesellschaft profitiere, seien nach dem Koalitionsausschuss gestellt. „Nun muss aber aus der Soll-Vereinbarung des Koalitionsausschusses zügig eine Muss-Regelung werden. Wer Wahlfreiheit schaffen will, muss alle Eltern gleichrangig in Stand setzen, in Familie und Beruf zu arbeiten,“ betonte Dörflinger, der auf die gemeinsame Initiative mehrerer katholischer Verbände für ein Betreuungsgeld verwies.