Breher teilt die Auffassung des Hamburger Erzbischofs Werner Thissen der ebenfalls davor gewarnt hat, dass "durch die Strafbewehrung der gewerbsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung alle anderen Hilfen zur Selbsttötung immer mehr als normal angesehen würden". Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger will zwar die kommerzielle Sterbehilfe verbieten, straflos sein soll die Sterbehilfe aber für Angehörige sowie Ärzte und Pfleger, die dem Sterbewilligen schon lange nahestehen. "Die unverfügbare Würde des Menschen muss vom ersten Moment seiner Existenz im Mittelpunkt stehen und zentrale Richtschnur in allen Lebensphasen sein. In Gesundheit und Krankheit, natürlich auch im Sterben. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man das Sterben eines Menschen zulasse oder ob man es aktiv veranlasse", stellt Breher fest.
"Deshalb muss nicht die Hilfe zum Sterben, sondern der Beistand im Sterben, die Maxime des Handelns sein", betont die Stellvertretende Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland. Wichtig sei ein menschenwürdiger Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden, wie er in Familien und Hospizen praktiziert werde. "Politik und Gesellschaft müssen etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin Wege aufzeigen, die die Debatte über die Sterbehilfe überflüssig machen." Daneben bedürfe es, neben einer seelsorgerischen Begleitung, weiterer unterstützender Hilfen für Kranke, Sterbende und Angehörige. "Der Gesetzentwurf ist jedenfalls kein geeignetes Mittel, um eine Kultur des Lebens bis zuletzt zur Entfaltung zu bringen."