Das Kolpingwerk betont ausdrücklich den Grundsatz der Wahlfreiheit in der Debatte um die Ausgestaltung der Familienpolitik. Frauen und Männer sollten gleichermaßen die Chance haben, Erwerbsarbeit und Familienarbeit miteinander zu vereinbaren. „Die Entscheidung, wer, was, wann und wie lange macht, sollte dabei in den Familien getroffen werden können“, unterstreicht Dörflinger. Dazu bedürfe es familiengerechter Arbeitsplätze – unter Ausnutzung aller technischen und zeitlichen Möglichkeiten flexibler Gestaltung - ebenso wie eine, die Familien in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützende, Infrastruktur.
Ziel einer gerechten Familienpolitik müsse es sein, neben der Objektförderung durch den Ausbau von Betreuungseinrichtungen auch die unmittelbare Förderung der Familien im Blick zu haben. Dazu bedürfe es, so Dörflinger, einer stärkeren Anerkennung der Familienarbeit. Das Kolpingwerk fordert daher eine verstärkte Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente und eine Anhebung von bisher drei Jahren auf sechs Jahre. „Wir empfehlen eine Orientierung am so genannten EFG-Modell des Kolpingwerkes“, erläutert Dörflinger. Das Modell geht von einer Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und gesellschaftlichem Engagement aus.
„Die Familienpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, die ein Leben in Ehe und Familie erleichtern. Dazu gehört unter dem Aspekt der Wahlfreiheit auch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten“, stellt der Kolping-Bundesvorsitzende fest. Es bestünden jedoch Zweifel an dem angenommenen Bedarf für Kinder unter drei Jahren. Bevor große Summen in diesen Bereich investiert werden, sei es erforderlich, verlässliche Zahlen zu ermitteln. Für das Wohl des Kindes sei auf jeden Fall die Qualität der Betreuung von großer Bedeutung. Dies erfordere eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und einen kindgerechten Personalschlüssel. „Grundsätzlich gilt, dass die Belange des Kindeswohles Vorrang haben müssen vor den Erfordernissen des Arbeitsmarktes“, stellt Dörflinger fest.