„Meiner Meinung nach steht es uns Christen als Zeichen der Nächstenliebe gut an, durch Organspenden anderen das Leben zu erleichtern oder ihr Weiterleben zu ermöglichen“, betont Dillenburg. Diese Entscheidung dürfe aber keinen Pflichtcharakter haben. „Jeder Einzelne muss in der Freiheit der Liebe selbst entscheiden.“ Diese Freiheit ermögliche es jedem Christen, mit gutem Gewissen sowohl Ja als auch Nein zur Organspende zu sagen.
Die Feststellung des Zeitpunktes des Hirntodes eines Menschen sei eine der offenen Fragen. „Niemand weiß, ob der Hirntod den Tod des ganzen Menschen bedeutet“, betont Dillenburg. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft müsse eine höchstmögliche Wahrscheinlichkeit des Todes gewährleistet sein, um eine Organentnahme rechtfertigen zu können. Da der Hirntod nicht mit dem Tod des ganzen Menschen gleichzusetzen sei, bleibe eine letzte Unsicherheit. „Nicht zuletzt wegen dieser verbleibenden Restunsicherheit ist meines Erachtens eine freie Entscheidung zur Organspende der einzig moralisch vertretbare Weg“, ergänzt der Bundespräses des katholischen Sozialverbandes mit mehr als 260.000 Mitgliedern.
„Ich kann und muss selbst entscheiden, ob für mich das Gut der Lebensrettung respektive der Lebenserleichterung kranker Menschen im Vordergrund stehen oder ob mich medizinische Unsicherheiten oder Pietätsgründe von der Erlaubnis der Entnahme meiner Organe zurückhalten.“ Die goldene Regel in ihrer positiven Fassung könne, so Monsignore Dillenburg, bei der Bewertung des Einzelfalles helfen: „Was du von anderen erwartest, das tu auch ihnen!“ Wenn wir bereit seien, im Ernstfall von anderen ein gespendetes Organ zu empfangen, dann sollten wir uns auch selbst mit dem Gedanken der Organspende intensiv befassen. „Nicht zuletzt sollte uns der Gedanke umtreiben, dass wir als Christen nicht nur für uns selbst, sondern immer auch für andere da sind“, ergänzt Dillenburg.