Das Kolpingwerk Deutschland unterstütze das im Resolutionsentwurf genannte Generalziel, so viele Abtreibungen wie möglich zu verhindern, voll und ganz, erklärte Dörflinger. Dasselbe gelte für die Aussage, Abtreibung dürfe unter keinen Umständen eine Methode der Familienplanung sein. "Unsere politischen Schlussfolgerungen sind indes andere", betonte der Bundestagsabgeordnete. "Es gilt, das Leben des Embryos in vollem Umfang zu schützen."
Dazu weise die gesetzliche Regelung in Deutschland, die Abtreibung als rechtswidrig, aber mit Beratungsschein als nicht strafbar einzustufen, einen zwar schwierigen, aber auch im europäischen Zusammenhang eher gangbaren Weg als eine im Sinne des Lebensschutzes nicht annehmbare Freigabe mit Fristenregelung. Entscheidend sei dabei die für die Straffreiheit verpflichtende psychosoziale Beratung mindestens drei Tage vor einem Schwangerschaftsabbruch. "Sie ist nach meiner festen Überzeugung eine Mindestanforderung für die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftskonfliktfalls", so Dörflinger.
"Im Namen des Kolpingwerkes Deutschlands fordere ich die Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auf, sich in den anstehenden Beratungen mit Nachdruck für den Schutz des menschlichen Lebens einzusetzen", fasste Thomas Dörflinger die Stellungnahme des Verbandes zusammen.