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Kolpingwerk: Pflegeurlaub und Pflegezeit werden oft falsch interpretiert

(lifePR) (Köln, )
Das Kolpingwerk Deutschland bewertet die aktuelle Debatte zur Reform der Pflegeversicherung als Schritt in die richtige Richtung. "Der vorliegende Entwurf entspricht in seiner Grundausrichtung den unlängst vom Bundesvorstand des Kolpingwerks verabschiedeten Positionen zur Pflegeversicherung," erklärte Thomas Dörflinger, MdB, der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes in Berlin.

"Aus unserer Sicht werden aber die Ansätze zu Pflegeurlaub und Pflegezeit oft völlig falsch interpretiert," so Dörflinger weiter. "Gerade beim Pflegeurlaub geht es uns keinesfalls um eine Verlängerung und staatliche Finanzierung des tariflichen Jahresurlaubs!"

Das Kolpingwerk fordert in seiner jüngsten Stellungnahme die Einführung eines steuerfinanzierten Pflegeurlaubs. Dabei sind die Zielgruppe dieses neuen Steuerungsinstrumentes nur pflegende Angehörige, die sich um die Versorgung eines Pflegebedürftigen kümmern und in diesem Zusammenhang keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen können oder diese massiv zu Gunsten der familialen Pflege reduzieren müssen. "Die aktuellen Stellungnahmen zu diesem Reformteil werden", so Dörflinger, "bedauerlicherweise von einer Missbrauchsdiskussion überlagert. Das eigentliche Thema, nämlich die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, droht, verloren zu gehen."

"Für uns steht der ehrenamtlich Pflegende im Vordergrund, der es sich zu seiner Hauptaufgabe gemacht hat, einen Pflegebedürftigen ehrenamtlich zu betreuen und zu versorgen und dabei keiner oder nur einer deutlich geringeren Beschäftigung nachgehen kann," erläutert der Kolping-Bundesvorsitzende. "Die Pflege in der häuslichen Umgebung ist immer mit massiven psychischen wie physischen Belastungen bis hin zur Selbstaufgabe der Pflegenden verbunden. Hier muss es, sofern dies in Anbetracht der dort erbrachten Leistungen überhaupt möglich ist, zu einer Anerkennung durch Entlastung der Pflegenden mit Hilfe des Pflegeurlaubs kommen."

Nach Ansicht des Kolpingwerks sind dabei nur die Pflegenden in den Anspruchskreis aufzunehmen, bei denen der Schwerpunkt in der Versorgung von Pflegebedürftigen liegt. Das bedeutet auch, dass Erwerbstätige eben nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören dürfen. In Anbetracht der gesetzlich wie tariflich definierten Freiräume durch Urlaub ist hier bereits eine Erholungsmöglichkeit gegeben, die den ausschließlich in der familialen Pflege tätigen aktuell vorenthalten bleibt. Darüber hinaus muss die Pflegetätigkeit mehr als sechs Monate ausgeübt werden, um den von Kolping geforderten Pflegeurlaub von zehn Tagen pro Jahr in Anspruch nehmen zu können. "Eine Begrenzung auf die wirklich Betroffenen mit entsprechend nachprüfbaren Kriterien schließt übrigens auch die aktuell befürchteten massiven Missbräuche aus," ergänzte Dörflinger.
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