"Wir vermissen in zunehmendem Maße einen Aufschrei aus Gesellschaft und Politik, wenn die Grenzen zwischen technisch oder medizinisch Machbarem und ethisch Vertretbarem überschritten werden. Selbst in einer Partei wie der CDU ist inzwischen ein heftiger Widerstand gegen diese Entwicklungen nicht mehr erkennbar", stellt das Leitungsgremium des Katholischen Sozialverbandes mit mehr als 250.000 Mitgliedern fest.
Schon mit der Gesetzgebung zur Präimplantationsdiagnostik haben Politik und Gesetzgeber im vergangenen Jahr wichtige Grundsätze zur Unverfügbarkeit des Lebens über Bord geworfen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die jetzige Zulassung der Markteinführung eines vereinfachten Tests auf Trisomie 21, das so genannte Down-Syndrom. "Neue Methoden dürfen nicht zu einer Diskriminierung behinderten Lebens und zu einer Selektion führen, bei der die Forscher einen Maßstab vorgeben, welches Leben lebenswert sein soll und welches nicht." Seit dem 20. August sei der Test nun in mehr als 70 Praxen und Kliniken in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz verfügbar. Die Markteinführung betrachtet der Bundesvorstand mit großer Sorge.
"Die Gesellschaft muss wachsam sein, dass die Einführung derartiger Gen-Checks nicht zu einem Einfallstor für weit umfassendere Tests wird, die schon frühzeitig jeder genetischen Abweichung hinterherjagen. Man muss befürchten, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche durch die Zulassung solcher Test weiter zunehmen wird", beschreibt der Kolping-Bundesvorstand die Sorge.
Auch die geplante Gesetzgebung zur Sterbehilfe ist mit der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens - als einem hohen ethischen Wert - nicht in Einklang zu bringen. "Die Beschränkung der Strafbarkeit auf die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung führt nicht nur dazu, dass alle anderen Hilfen zur Selbsttötung immer mehr als normal angesehen werden. Sie öffnet auch Tür und Tor für die so genannten Sterbehilfevereine, die möglicherweise gerade nicht gewerbsmäßig tätig werden."
"Der Schutz des Lebens von seinem Beginn bis zu seinem Ende muss die Maxime jeden politischen Handeln sein", heißt es in der Stellungnahme. "Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit aus gutem Grund in den Grundrechtskanon aufgenommen und in Artikel 2 Grundgesetz geregelt. Sie taten es auch und vor allem als Reaktion auf die Missachtung menschlichen Lebens in der NS-Diktatur. Diese Wachsamkeit müssen Politik und Gesellschaft auch heute an den Tag legen."
Das Kolpingwerk Deutschland fordert Politik Gesellschaft und Kirchen auf, sich ihrer besonderen Verantwortung zum Schutz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens immer wieder erneut zu stellen. Die seit einigen Jahren im Frühjahr durchgeführte "Woche für das Leben" - getragen von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland - gibt dazu einen wichtigen Impuls.