Bedauert wird allerdings, dass der Freibetrag für Übungsleiter geringer ausfällt als geplant. Die Übungsleiterpauschale wird auf 2.100 Euro angehoben statt auf 2.400 Euro wie von der Koalition beantragt. Wer die Aufwandspauschale von 500 Euro gewährt bekommt, muss jedoch auf die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen und den Übungsleiterfreibetrag verzichten.
Als Nachweis für eine Spende wird ab sofort ein Bankbeleg bis zu 200 Euro statt wie bisher 100 Euro anerkannt. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch den Begünstigten.