Die Beschränkung der Strafbarkeit auf die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung führe nicht nur dazu, dass alle anderen Hilfen zur Selbsttötung immer mehr als normal angesehen würden. Sie öffne auch Tür und Tor für so genannte Sterbehilfevereine. Kolpingwerk und Caritas seien sich einig in der Einschätzung, "Menschen mit schweren Leiden dürfen nicht das Gefühl bekommen, mit ihrem Schmerz allein gelassen zu werden und sich zudem dem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt zu sehen, dass ein Suizid erwägenswert sei und Beihilfe dazu rechtfertige". Erwecke der Gesetzgeber den Anschein, Sterbehilfe werde zur gesellschaftlichen Normalität, steige der Druck gerade auch auf ältere Menschen, die Angst haben, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Vielmehr müsse die physische Unterstützung wie auch die psychische und seelsorgerliche Begleitung von todkranken Menschen und deren Angehörigen verstärkt ausgebaut und in diese finanziell investiert werden. Politik, Gesellschaft und Kirchen seien gefordert, sich ihrer besonderen Verantwortung zum Schutz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens immer wieder erneut zu stellen.
Schutz des Lebens nicht in Frage stellen
Kolpingwerk Deutschland unterstützt Caritas-Präsident Neher
Die Beschränkung der Strafbarkeit auf die gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung führe nicht nur dazu, dass alle anderen Hilfen zur Selbsttötung immer mehr als normal angesehen würden. Sie öffne auch Tür und Tor für so genannte Sterbehilfevereine. Kolpingwerk und Caritas seien sich einig in der Einschätzung, "Menschen mit schweren Leiden dürfen nicht das Gefühl bekommen, mit ihrem Schmerz allein gelassen zu werden und sich zudem dem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt zu sehen, dass ein Suizid erwägenswert sei und Beihilfe dazu rechtfertige". Erwecke der Gesetzgeber den Anschein, Sterbehilfe werde zur gesellschaftlichen Normalität, steige der Druck gerade auch auf ältere Menschen, die Angst haben, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Vielmehr müsse die physische Unterstützung wie auch die psychische und seelsorgerliche Begleitung von todkranken Menschen und deren Angehörigen verstärkt ausgebaut und in diese finanziell investiert werden. Politik, Gesellschaft und Kirchen seien gefordert, sich ihrer besonderen Verantwortung zum Schutz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens immer wieder erneut zu stellen.