Der Bundesvorstand des katholischen Sozialverbandes mit mehr als 250.000 Mitgliedern hat in seiner letzten Sitzung eine entsprechende Position verabschiedet, in der auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die in 14 Abs. II des Grundgesetzes festgeschrieben ist, und damit die Verantwortung der Vermögenden auch gegenüber den Armen hingewiesen wird. Dieses entspreche auch den Grundprinzipien der katholischen Soziallehre, von Solidarität und Subsidiarität.
Viele Bürger in unserem Land nehmen ihre sozialpflichtige Verantwortung durch die Zahlung der gesetzlich festgesetzten Steuern oder Beiträge wahr. Allerdings entstehe zunehmend der Eindruck, dass sich immer mehr vermögende und reiche Menschen ihrer Verpflichtung durch Steuerflucht, oder Steuerstraftaten entziehen. Dieses ist nicht akzeptabel, so das Kolpingwerk. Die in einem solchen Verhalten zum Ausdruck kommende Entsolidarisierung gelte es konsequent zu unterbinden. Politisches Ziel müsse es daher sein, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums weiter zur Geltung zu bringen, so genannte "Steuerschlupflöcher" müsse der Gesetzgeber konsequent schließen. Vermögende dürfen sich ihrer Verpflichtung für die Gesellschaft auch nicht durch Wohnsitznahme im Ausland, Verrechnungen mit ausländischen Verlusten und dergleichen entziehen können. Der Gesetzgeber solle darüber nachdenken, ob eine Besteuerung nach dem Recht des Staates, dessen Nationalität ein Bürger hat, nicht gerechter sei, als die Besteuerung nach dem Wohnsitz.
Statt einer als "Strafbesteuerung" empfundenen weiteren Abschöpfung von Einkommen und Vermögen ist die Schaffung weiterer Anreize für das finanzielle und persönliche Engagement im Sinne der gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung zu fördern. Die steuerlichen Möglichkeiten, durch gemeinnützige Spenden oder die Errichtung und Förderung von Stiftungen, sollen deshalb ausgebaut werden, fordert das Kolpingwerk Deutschland.
Armut bekämpft man nicht durch Steuererhöhungen. Armut bekämpft man mit einem Arbeitsmarkt, der den Menschen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit einer Entlohnung ermöglicht, die ein menschenwürdiges Leben sicherstellt. "Das Kolpingwerk Deutschland fordert daher seit Jahren die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns" so Vollmer, und verweist u.a. mit Blick auf das Rentenmodell der katholischen Verbände auf die Stärkung und den Ausbau der umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen sozialen Sicherungssysteme.