Als besonders problematisch hat sich im letzten Berichtszeitraum die Zunahme so genannter „Posendarstellungen“ im Internet erwiesen. Hier werden Minderjährige in aufreizenden und anzüglichen Posen dargestellt, ohne dass Pornografie vorliegt. Die Kameraperspektive verdeutlicht, dass eine sexuelle Stimulation des Betrachters durch die Fotografien beabsichtigt ist. Derartige Angebote zielen darauf ab, den Voyeurismus Pädophiler zu bedienen. Sie reduzieren die abgebildeten Mädchen und Jungen auf bloße Anschauungs- und Sexualobjekte.
Die Darstellung von Kindern und Jugendlichen in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ ist laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unzulässig. Posenfotos sind zwar strafrechtlich nicht relevant, können aber die Vorstufe zur Kinderpornografie sein.
„Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Öffentlichkeit für dieses Thema noch stärker zu sensibilisieren“, erklärte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. „Und wir können nur an die Eltern appellieren, darauf zu achten, dass ihre Kinder auf Bildern und Videos im Internet nicht unfreiwillig zu Sexualobjekten degradiert werden.“
Der zweite Bericht der KJM fließt in die Evaluation des JMStV und des Jugendschutzgesetzes ein, die bis April 2008 abgeschlossen sein soll. Ziel des Evaluationsprozesses ist es, die Effizienz des deutschen Jugendschutzsystems zu überprüfen und zu optimieren. Welche Relevanz der Jugendschutz im Fernsehen und im Internet mittlerweile in der Öffentlichkeit gewonnen hat, zeigt die wachsende Anzahl von Beschwerden. 80 Prozent aller Prüffälle der KJM gehen auf Beschwerden aus der Bevölkerung zurück.
Im Vergleich zum ersten Berichtszeitraum (2003 bis 2005) ist die Zahl der Prüffälle im Rundfunk von 163 auf über 200 leicht angestiegen. Angesichts der Aufsichtsfälle im Internet, deren Zahl sich von 118 auf 240 verdoppelt hat, ist es gerechtfertigt, vom neuen Jugendschutzmodell als einem Erfolgsmodell zu sprechen, dem auch im internationalen Vergleich höchste Effizienz zugesprochen wird. „Flächendeckende Effekte in diesem Medium können allerdings nur durch die Entwicklung internationaler Standards und die Selbstbeschränkung der Anbieter erzielt werden“, betonte Ring.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: N.N., Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Manfred Helmes, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof. Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann
Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Martin Heine, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr.Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Wolfgang Schneider