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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Jugendschutz im Internet: KJM bewertet Internet Smart Card von Giesecke & Devrient positiv

(lifePR) (München, )
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat einen neuen Baustein zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen im Internet positiv bewertet. Mit der Internet Smart Card der Münchner Giesecke & Devrient GmbH gibt es jetzt erstmals auch ein Modul, das den vom deutschen Gesetz geforderten Nachweis der Volljährigkeit bei jedem Nutzungsvorgang erfüllt. "Inzwischen gibt es zahlreiche Beispiele gesetzeskonformer und praktikabler Lösungen, wie die Internetbranche geschlossene Benutzergruppen sicherstellen und damit den Jugendschutz gewährleisten kann", erklärte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Identifizierung und Authentifizierung bilden die Basis für die hohen Jugendschutzstandards von Internetdiensten: Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Dafür hat die KJM eine Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und eine Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersprüfsysteme (Altersverifikationssysteme) eingesetzt.

Für den ersten Schritt, die Identifizierung, reicht beispielsweise das Post-Ident-Verfahren der Deutschen Post, das Lotto-Ident-Verfahren an den Lotto-Annahmestellen, eine Volljährigkeitsprüfung im Mobilfunkladen oder der "Identitäts-Check mit Q-Bit" der Schufa aus. Die Internet Smart Card von Giesecke & Devrient sichert den zweiten Schritt der Authentifizierung. Nach der Identifizierung wird dem Nutzer persönlich ein spezieller USB-Token übergeben: seine persönliche, auslesesichere und kopiergeschützte Internet Smart Card. Auf dieser befindet sich ein Web-Server, der über den Kartennutzer authentifiziert. Damit kann leicht bedienbar der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe hergestellt werden. Darüber hinaus kann der Internetanbieter über die eigene Homepage auf dem Token weitere wichtige Informationen bereitstellen. Der Nutzer steckt den Token zur Authentifizierung in den Computer, die Erstkonfiguration startet automatisch, danach gibt er die dazugehörige Adult-PIN ein und das System stellt eine sichere Verbindung her.

"Anbieter haben die Möglichkeit, eigenverantwortlich die von der KJM positiv bewerteten Module im Baukastenprinzip in unterschiedliche Altersverifikationssysteme einzubauen und zu gesetzeskonformen Gesamtlösungen zu kombinieren", sagte Ring. Insgesamt hat die KJM damit 19 Konzepte für Altersverifikationssysteme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen positiv bewertet (vgl. www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/Geschlossene Benutzergruppen/Altersprüfsysteme).

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Manfred Helmes, Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:

Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Wolfgang Schneider, Prof. Wolfgang Thaenert

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