Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff auf diese Inhalte haben. Dafür hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen werden Altersverifikationssysteme (AVS) eingesetzt.
Die KJM kam nach Prüfung des Konzeptes "mtG-AVS" zum Ergebnis, dass es bei ent-sprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Das Konzept "mtG-AVS" der media transfer AG (mtG) beinhaltet zwei Authentifizierungsvarianten: Die erste Variante arbeitet mit einer Bindung an ein Endgerät (PC), bei der zweiten Variante wird ein USB-Token zur Authentifizierung eingesetzt. Die Identifizierung erfolgt in beiden Fällen durch das Modul "Identitäts-Check mit Q-Bit" der Schufa Holding AG, die Zugangsdaten werden per Einschreiben eigenhändig ausgeliefert.
In beiden Varianten wird das Risiko der Weitergabe an unautorisierte Personen dadurch reduziert, dass mit der Authentifizierung eine Bezahlfunktion verbunden ist. Der Zugriff auf Inhalte, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, ist kostenpflichtig und wird dem Account des Kunden belastet.
Insgesamt gibt es derzeit 20 Konzepte für Altersverifikationssysteme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die von der KJM positiv bewertet worden sind. Alle bisher positiv bewerteten Module veröffentlicht die KJM unter www.kjm-online.de: Jugendschutz im Internet/Geschlossene Benutzergruppen/Altersprüfsysteme.