Ein vom Datum her späterer Fristablauf gilt nur für Eigentümer, die ihre Anspruchsermittlung seit Anfang 2023 mit der ansonsten gleichen Dreijahresfrist für die bauliche Umsetzung erhalten haben.
Trotz kontinuierlicher Bemühungen bleiben noch zahlreiche Anträge auf Schallschutz-Maßnahmen unvollständig oder unzureichend umgesetzt.
Maßnahmen zügig umsetzen
Markus Mücke, Bürgermeister von Schulzendorf und Leiter der Arbeitsgruppe Fluglärm und Umwelt, sagt: „Hauseigentümer sollten ihre Schallschutz-Maßnahmen zügig umsetzen, um sicherzustellen, dass die zugesagten Finanzmittel die bauliche Umsetzung vollumfänglich abdecken. Dies ist nicht nur im Interesse der betroffenen Eigentümer, sondern auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den finanziellen Ressourcen."
Derzeit liegt der Abarbeitungsstand der Anträge auf Schallschutz-Maßnahmen bei 97 Prozent. Konkret hat die FBB von insgesamt 22.616 vorliegenden Anträgen 21.899 bereits bearbeitet. Dennoch gibt es Anlass zur Besorgnis, da rund 8.500 Antragsberechtigte trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen bislang keine oder unvollständige Schallschutz-Maßnahmen umgesetzt haben.
Bauliche Umsetzung oder Entschädigung?
Von den Antragsstellern, die eine Anspruchsermittlung erhalten haben, erhielten 63 Prozent die Erstattungsvariante zur baulichen Umsetzung der Schallschutz-Maßnahmen. Im Gegensatz dazu erhielten 37 Prozent das Angebot einer Entschädigung nach Anspruchsermittlung.
Diese wird ausgezahlt, sobald die Kosten für die Schallschutz-Maßnahmen mehr als 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen betragen oder keine technischen Lösungen zur Einhaltung der Schutzziele nach Planfeststellung vorliegen. Die Variante gibt ihnen die Freiheit, das Geld nach eigenem Ermessen zu verwenden. Auch in diesen Fällen ist es sehr ratsam, die gezahlten Mittel für bauliche Schallschutz-Maßnahmen zu verwenden.
Hilfe gesucht? Schallschutztag besuchen!
Viele Hauseigentümer haben eine Anspruchsermittlung bekommen und noch keine Maßnahmen umgesetzt, andere haben noch nicht einmal Schallschutz beantragt. Nur sehr wenige der Antragsberechtigten reagierten beispielsweise auf das Schreiben, das sie Ende 2022 von der FBB erhalten haben und das über das Auslaufen der Fristen informierte.
Mücke sagt: „Über die Gründe kann man nur spekulieren und letztlich ist das auch müßig. Denn Fristen sind nun mal Fristen und die Frist läuft Ende 2025 aus. Ich kann nur allen empfehlen, aktiv zu werden.“
Interessierte können sich bei allen Fragen rund um Schallschutz an die Beratungen der FBB (Tel. 030-6091 73500) oder des Landkreises Teltow-Fläming (Tel. 030-63410 7900) wenden. Oder sie kommen am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, zwischen 10 und 18 Uhr ins HAUS DIALOGFORUM. Mücke sagt: „Bitte kommen Sie zu diesem Schallschutztag. Wie gewohnt wird das Schallschutzteam der FBB zu den Themen Fluglärm und Flugrouten den gesamten Tag Rede und Antwort stehen. Wer noch eine Baufirma sucht, kann an diesem Tag auch mit Unternehmen in Kontakt kommen, die sich mit dem Schallschutzprogramm des BER auskennen.“