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Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

Krankheitskosten im Ausland

(lifePR) (Karlsruhe, )
die Ferienzeit steht bevor und Sie planen vielleicht eine Reise ins Ausland. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Krankheitskosten im Urlaubsland die vergleichbaren Kosten am Wohnort übersteigen können. Nach der Beihilfeverordnung des Finanzministeriums Baden-Württemberg sind die im Ausland entstehenden Krankheitskosten nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie bei Krankheitsfällen im Inland angefallen und beihilfefähig wären. Bei innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entstandenen Aufwendungen entfällt i. d. R. ein Kostenvergleich.
Wird ein Kostenvergleich erforderlich, müssen die Rechnungen eindeutige Leistungsbeschreibungen enthalten. Eventuell wird eine Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt.

Kosten für eine Rückbeförderung vom Urlaubs- zum Wohnort wegen einer Erkrankung, zum Beispiel auch für Rettungsflüge, sind ausnahmslos nicht beihilfefähig.
Beihilfeberechtigte, die Kostenrisiken für sich und ihre Familienangehörigen vermeiden wollen, sollten eigenständig vorsorgen, beispielsweise durch den Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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