Der Deutsche Bundestag hat jüngst reagiert: Anfang Februar stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts", es sieht eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sowie eine Verbesserung der rechtlichen Positionen von Ehrenamtlichen vor.
Nun wird im Februar 2014 auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Dies erfordert für die Mitgliederverwaltung von Vereinen zeitaufwändige Arbeitsprozesse; das bisherige Bankeinzugsverfahren gehört ab Anfang nächsten Jahres der Vergangenheit an. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird dann eine Gläubiger-ID benötigt.
Die Auslagerung der Mitgliederverwaltung an einen externen Dienstleinster kann den Fortbestand eines Vereins sichern. Er überprüft sämtliche Mitgliederdaten, aktualisiert und bereinigt sie und bereitet so auf die Umstellung auf SEPA vor. Die Kosten amortisieren sich schnell, erfahrungsgemäß binnen Jahresfrist.