Generell sind von diesem absoluten Alkoholverbot betroffen
- alle Führerscheinneulinge, die sich in der zweijährigen Probezeit befinden und darüber hinaus
- alle jungen Fahrer bis zum 21. Lebensjahr, auch wenn sie die Probezeit erfolgreich absolviert haben.
Wird jemand mit einer Alkoholkonzentration zwischen 0,01 und 0,49 Promille ohne Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren oder Unfall angetroffen, kann sich bei den Fahranfängern die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Daneben, und das gilt auch für die bis 21-jährigen, drohen Geldbuße bis zu 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und im Fall, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird, zusätzliche Kosten in Höhe von 200 Euro.
Den betroffenen Fahrern rät der KS, besonders aufmerksam mit Restalkohol zu sein. Denn der Körper baut Alkohol - zum Beispiel vom Vorabend - nur langsam ab. So kann sich auch am nächsten Morgen durchaus noch Alkohol im Blut befinden, auch wenn sich der Fahrer wieder ganz nüchtern fühlt.