Mit der Sommersaison und der Lockerung der Corona-Maßnahmen stehen besonders bei schönem Wetter auch wieder Ausflüge in den Biergarten oder Lokale auf der Tagesordnung. Wer nicht zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Biergarten oder Restaurant gelangt, wählt Fahrrad, Motorrad oder Auto – gerade wenn die Wirtschaft ein schönes Ausflugsziel ist. Häufig treten die Biergartenbesucher jedoch mehr oder minder stark alkoholisiert den Heimweg an. „Das ist ein Problem, wenn man sich dann hinters Lenkrad seines Autos setzt oder auch mit dem Motorrad oder Roller nach Hause fährt. Denn die Unfallstatistiken zeigen ganz klar, dass es unter Alkoholeinfluss zu deutlich mehr und schwereren Unfällen kommt als nüchtern“, warnen die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), Deutschlands drittgrößter Automobilclub.
So war laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 2018 Alkoholeinfluss bei 4,5 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. Jedoch starben ganze 7,5 Prozent aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer in Deutschland infolge eines Alkoholunfalls. Somit geht jeder 13. Verkehrstote auf einen Alkoholunfall zurück. Zugleich zeigen die unterschiedlich hohen Anteile, dass Alkoholunfälle besonders schwer verlaufen. Während 2018 bei allen Unfällen mit Personenschaden 11 Getötete und 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei Alkoholunfällen 18 Getötete und 333 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle.
Noch fahrtüchtig?
„Da das Fahren unter Alkoholeinfluss so schwerwiegende Konsequenzen haben kann, plädieren wir auch dafür, gar keinen Alkohol zu trinken, wenn man danach noch motorisiert unterwegs ist“, so die Experten des Münchener Automobilclubs. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Abstufungen der Fahruntüchtigkeit: Bereits ab 0,3 Promille liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen, etwa Fahrfehler oder das Fahren von Schlangenlinien, auszumachen sind. Ab 1,1 Promille handelt es sich um absolute Fahruntüchtigkeit – hier ist nur die Blutalkoholkonzentration ausschlaggebend –, die als Straftat gilt und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Für Fahrradfahrer gilt entsprechend ein Grenzwert von 1,6 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit; ab 0,3 Promille liegt für Radler genau wie bei motorisierten Fahrten, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen, Fahrfehler etc. auftreten, eine Straftat nach § 316 StGB mit identischen Konsequenzen vor. Im Übrigen gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Erhöhung der Unfallrisiken
Wie stark die Fahreignung mit steigendem Promillegehalt beeinträchtigt ist, wird auch aus der Zusammenstellung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) ersichtlich: Während bei 0,0 Promille ein normales Unfallrisiko besteht, verdoppelt sich dieses schon bei 0,3 Promille. Bei 0,6 Promille ist das Risiko einen Unfall zu verursachen verdreifacht. Bei 1,0 Promille besteht ein 6,5-faches Unfallrisiko über normal und bei 1,5 Promille sogar ein 16 Mal höheres Unfallrisiko. „Die Zahlen zeigen unserer Meinung nach überdeutlich, dass es Alkohol am Steuer vollständig zu vermeiden gilt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Stattdessen sollte man, wenn man etwas getrunken hat, das Taxi oder die Öffentlichen wählen, zu Fuß gehen oder aber vorab in der Gruppe eine Person auswählen, die nüchtern bleibt und das Fahren übernimmt“, so der KS.