Allerdings muss das verkehrswidrige Verhalten eine gewisse Intensität und Dauer beinhalten. In einem konkreten Fall, der 2007 höchstrichterlich entschieden wurde, fuhr ein Autofahrer innerorts über mehr als 300 Metern mit rund 50 km/h dicht auf. Außerdem setzte er Hupe und Lichthupe ein, um den Vordermann zu veranlassen, schneller zu fahren oder die Fahrbahn freizugeben.
Ein solches Verhalten im Straßenverkehr kann nach dem Strafgesetzbuch als Nötigung gewertet werden. Die Folgen: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonderen Fällen sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).