Fakt ist: Bei einem Drittel aller Kindersitze werden bei der Benutzung so schwere Bedienungsfehler gemacht, dass Kinder bei einem Unfall stark gefährdet oder sogar ganz ungeschützt sind und damit tödlich verletzt werden können. Dies ist besonders gravierend angesichts der Tatsache, dass heute mehr Kinder im Auto der eigenen Eltern verunglücken als zu Fuß oder mit dem Rad. Deswegen ist es nach Ansicht des Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) besonders wichtig, dass die Kindersitzpflicht in allen Fällen berücksichtigt wird – und zwar ausnahmslos. Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 12. Geburtstag oder einer Körpergröße von 150 cm ein „amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem“ im Pkw, Van oder Kleinbus benutzen.
Konkret heißt das, die Kinderrückhaltesysteme müssen aktuell die ECE-Regelung 44 (Version 44/03 und Version 44/04) erfüllen und orientieren sich damit am Körpergewicht des Kindes. Entsprechend sind die Kinderrückhaltesysteme der ECE-Regelung 44 in Gruppen für jeweils einen bestimmten Gewichtsbereich unterteilt, wobei sich diese in den Grenzbereichen überschneiden. Bei der neuen, seit Juni 2013 parallel zur bisherigen Norm gültigen ECERegelung 129 ist die Körpergröße des Kindes ausschlaggebend. Hier legen die Sitzhersteller selbst fest, bis zu welcher Körpergröße des Kindes der jeweilige Sitz zugelassen ist. Egal also, ob Kinderrückhaltesysteme der ECE-Regelung 44 oder der ECE-Regelung 129 entsprechen – damit ein Kind vom Babyalter an bis zum Ende der Kindersitzpflicht stets gut gesichert im Auto mitfährt, sind drei Kindersitzmodelle notwendig: eine Babyschale, ein Kindersitz für Kleinkinder und ein Kindersitz für große Kinder bis 150 cm Körpergröße. Aber aufgepasst: Auf dem Beifahrersitz darf ein rückwärts gerichteter Kindersitz nur verwendet werden, wenn der Airbag abgeschaltet wurde.
Kindersitze auch für Schulkinder Pflicht!
Erfahrungsgemäß werden viele in puncto Kindersitzverwendung ab dem Schulalter der Kinder zunehmend nachlässig, obwohl nach wie vor Kindersitzpflicht bis zum 12. Geburtstag oder einer Körpergröße von 150 cm besteht. Wird jedoch nur der Erwachsenengurt ohne Kindersitz verwendet, sind Kinder wegen ihrer geringeren Körpergröße stark gefährdet. So können sie bei einem Aufprall nach unten durch den Beckengurt hindurchrutschen, was zu schweren inneren Verletzungen führt. Zusätzlich lebensgefährlich ist der über den Hals verlaufende Schultergurt. Auch wird von einer einfachen Sitzerhöhung ohne Rückenlehne und Kopfstütze dringend abgeraten, da sie dem Kind bei einem Seitenaufprall keinerlei Schutz bietet. Übrigens, von gebrauchten Kindersitzen sollte man absehen, sofern man deren Vorbesitzer nicht kennt und keine Informationen zu einer eventuellen Unfallbeteiligung hat oder über keine Bedienungsanleitung zum korrekten Einbau des Sitzes im Auto verfügt.
Da es beim Thema Kinderrückhaltesysteme insgesamt so einiges zu beachten gilt, heißt es, sich vor dem Kauf gewissenhaft zu informieren: „Eltern sollten sich aktuelle Vergleichstests der Verbraucherschutzorganisationen ansehen und, wenn möglich, im Fachhandel kaufen. Denn dort kann man den Sitz zusammen mit dem Kind im Auto testen“, raten die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Schließlich ist im Straßenverkehr nichts so wichtig wie die Sicherheit der Kinder.
Mehr zum Thema Kindersitze entnehmen Sie bitte der Broschüre des Deutschen Verkehrssicherheitsrates auf der Website www.dvr.de.